Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheit bei GROTE

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle GROTE Dienste, die von GROTE über die Desktop-Version und die mobile Version der Website ( // folgt // ), sowie die Social Media Kanäle erbracht werden.

Wir setzen uns dafür ein, unsere Website barrierefrei und für alle Menschen zugänglich zu gestalten – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Unser Ziel ist es, die Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 sowie der geltenden gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit in Deutschland zu erfüllen.

Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 13. August 2025 veröffentlicht und anhand einer Selbstbewertung durch Selbsttests erstellt.
Unsere Website wird kontinuierlich überarbeitet, um den technischen Standards und Normen für Barrierefreiheit gerecht zu werden. Dabei orientieren wir uns an den Web-Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Einige Bilder oder Bildelemente haben absichtlich keinen Alternativtext. Diese sind für den Kontext des Seiteninhaltes nicht relevant, dienen lediglich dem Design und würden den Lesefluss durch den Screenreader beeinträchtigen.
PDF-Dokumente sind teilweise noch nicht barrierefrei. Videos enthalten derzeit teilweise noch keine Untertitel.

GROTE Ingenierure

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Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular erreichen.

Schlichtungsverfahren

Falls Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden:

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Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

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